Aufklärung um jeden Preis
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darf positives Recht moralisches Unrecht schützen?
Nach neuester Rechtsprechung ist es legitim,
die Namen von Tätern aus den Reihen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR öffentlich zu nennen.
Ein Betroffener (Täter) hatte das verhindern wollen - ein deutsches Gericht wies seine Klage zurück!
Welch eine Frage?
Wie konnte es bisher überhaupt möglich sein, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten Priorität vor Aufklärung genießen durfte bzw.,
dass ein Opfer, ein Gepeinigter und Gefolterter seinen eindeutig feststehenden Peiniger und Folterer nicht öffentlich beim Namen nennen darf?
Darf positives Recht moralisches Unrecht schützen?
Zwischen Recht und Gerechtigkeit besteht manchmal eine gewaltige Diskrepanz.
Ein Fall dieser Art ging bereits vor Monaten durch die Medien - ohne große Resonanz. Der ehemalige Stasi-Mitarbeiter konnte sich seinerzeit vor Gericht durchsetzen und die Schwärzung seines Namens auf einer ihn entlarvenden Liste ebenso.
Doch inzwischen tobt eine gnadenlose Abrechnung mit ehemaligen Securitate-IMs, Zuträger und Denunzianten, ohne dass jemand an dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte der oft " kleinen Fische" interessiert wäre.
Was gilt nun: Schutz der Persönlichkeitsrechte oder totale Aufklärung um jeden Preis?
Werden die haupt- und nebenberuflichen Spitzel der ehemaligen kommunistischen Geheimdienste "Staatssicherheitsdienst der DDR" und jene der rumänischen "Securitate" gleich behandelt oder misst die Gesellschaft da mit zweierlei Maß?
Nach der Erfahrung totalitärer Systeme in Deutschland, in Osteuropa oder in vielen anderen Diktaturen der Welt dürfte es kein strittiges Thema sein, wenn Verbrecher und Mitarbeiter verbrecherischer Systeme - auch lange nach den begangenen Taten nach dem Vorbild der NS-Aufarbeitung -
vor ein ordentliches Gericht gestellt, verurteilt und ihrer gerechten Strafe zugeführt
Ein Betroffener (Täter) hatte das verhindern wollen - ein deutsches Gericht wies seine Klage zurück!
Welch eine Frage?
Wie konnte es bisher überhaupt möglich sein, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten Priorität vor Aufklärung genießen durfte bzw.,
dass ein Opfer, ein Gepeinigter und Gefolterter seinen eindeutig feststehenden Peiniger und Folterer nicht öffentlich beim Namen nennen darf?
Darf positives Recht moralisches Unrecht schützen?
Zwischen Recht und Gerechtigkeit besteht manchmal eine gewaltige Diskrepanz.
Ein Fall dieser Art ging bereits vor Monaten durch die Medien - ohne große Resonanz. Der ehemalige Stasi-Mitarbeiter konnte sich seinerzeit vor Gericht durchsetzen und die Schwärzung seines Namens auf einer ihn entlarvenden Liste ebenso.
Doch inzwischen tobt eine gnadenlose Abrechnung mit ehemaligen Securitate-IMs, Zuträger und Denunzianten, ohne dass jemand an dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte der oft " kleinen Fische" interessiert wäre.
Was gilt nun: Schutz der Persönlichkeitsrechte oder totale Aufklärung um jeden Preis?
Werden die haupt- und nebenberuflichen Spitzel der ehemaligen kommunistischen Geheimdienste "Staatssicherheitsdienst der DDR" und jene der rumänischen "Securitate" gleich behandelt oder misst die Gesellschaft da mit zweierlei Maß?
Nach der Erfahrung totalitärer Systeme in Deutschland, in Osteuropa oder in vielen anderen Diktaturen der Welt dürfte es kein strittiges Thema sein, wenn Verbrecher und Mitarbeiter verbrecherischer Systeme - auch lange nach den begangenen Taten nach dem Vorbild der NS-Aufarbeitung -
vor ein ordentliches Gericht gestellt, verurteilt und ihrer gerechten Strafe zugeführt
Wenn wir die Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit nur
Kommunisten überlassen, dann wird es keine Aufarbeitung geben! Eine Krähe hackt
der anderen kein Auge aus.
Wer die Verlogenheit und das Täuschungshandwerk
verinnerlicht hat, der wird weiter die Wahrheit verfälschen und im eigenen
Interesse andere hinters Licht führen.
Der Bock darf nicht
länger Gärtner sein und Täter nicht länger Opfer!
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