Montag, 14. Januar 2013

Verleumderischer Steckbrief und noch ausstehende Rehabilitation

Verleumderischer Steckbrief und noch ausstehende Rehabilitation


Neben meiner Person, die mehrfach und für längere Zeit in Genf präsent war und konkret wie ausführlich über die Ereignisse aussagte, standen noch eine Reihe weiterer Persönlichkeiten aus anderen Ländern Europas mit ihrer gesamten Integrität und Verantwortung hinter der Klage und verliehen ihr die notwendige Glaubwürdigkeit.

Darüber hinaus hielt ich ein Urteil in der Hand, das Bände sprach; und bei zusätzlichem Bedarf hätten noch zahlreiche weitere Zeugen, die Teil des Geschehens waren und inzwischen im Westen lebten, befragt werden können. Erwin lebte inzwischen in Freiburg, ebenso seine nahen Verwandten und die so genannten Zeugen der damaligen Gerichtsverhandlung.

Deshalb musste die Regierung irgendwie ausweichend antworteten, um die Angelegenheit der Temeschburger Personen mehr zu verschleiern als aufklären. Sie nannte mehrere der Unterzeichner beim Namen, auch in diesem Werk namentlich nicht erwähnte Personen, die sich nach dem Eintreffen im Bundesgebiet ins Privatleben zurückzogen, ferner Erwin, Edgar, Wolf und mich und führte dann jede Wahrheit verhöhnend aus: Die Regierung stellt fest, dass diese Personen das Recht verlangt haben, in Übersee zu leben, was in vielen Fällen auch gewährt worden sei. Sie waren in keine Aktion verwickelt, die mit der so genannten Freien Gewerkschaft verknüpft gewesen wäre.“

NachÜbersee wollte keiner von uns; außer vielleicht nach Übersee in Bayern!

Dann kommt die Regierung Ceauşescus auf mich zu sprechen und stellt lapidar fest: Die Kontakte, die diese Personen mit den Gerichten hatten, betrafen nicht Gewerkschaften, sondern das allgemeine Recht.

Carl Gibsons Fall zeigt dies: seine Familie hatte das Land verlassen - und bis zu dem Tag, wo er das Land legal verlassen durfte, musste er sich wegen seines sozialen Verhaltens vor Gericht verantworten, das im Gegensatz zu den rechtlichen Regeln stand (Versuche, illegal die Landesgrenze zu überschreiten).

So konnte man gewisse Dinge auch interpretieren. Man negierte sie einfach nach dem Motto: Was nicht sein darf, war nicht!

Es gab also keine Freie Gewerkschaft in Rumänien! Weder in Bukarest, noch in Temeschburg!

Alles Fiktion, alles phantasiebegabten Gehirnen entsprungen? Alles war somit erstunken und erlogen! Und auch das, was ich künftig vielleicht noch zu Papier bringen würde, war a priori romanhaft fiktiv, Literatur eben, unwirkliche Realitätsverzerrung und Verunglimpfung eines souveränen Staates!

Nach der Auffassung der Regierung in Bukarest hatte ich nur gegen geltendes Recht verstoßen!? Wohlan!

Weshalb verschonte die Diktatur gerade mich? Jeder rumänische Bürger, dem bereits versuchte Republikflucht vorgeworfen werden konnte, landete umgehend für Jahre im Gefängnis! Mir war nie ein Grenzübertrittsversuch vorgeworfen worden; nie wurde ich dafür vor Gericht gezerrt oder gar verurteilt, obwohl ich an der Donau aufgegriffen worden war. Versuche, hatte ich unternommen! Wie viele denn?

Nun aber, wo ein Delikt formal gebraucht wurde, zauberten sie als Rechtfertigung a posteriori ein Häschen aus dem Hut, weil es sonst nichts gab, was man mir hätte vorwerfen können! Selbst die Lügen waren dilettantisch aufgemacht!

Trotzdem, die Sache ist ernst; denn neben der emotionalen Betroffenheit und der ethischen ist da noch eine faktische, die existentielle Relevanz hat und ins Auge gehen kann: Meine Verleumdung durch Ceauşescus Handlanger ist auch heute, fast zwei Jahrzehnte nach dem Sturz des Diktators, im Internet nachzulesen, ohne gleich als Verleumdung erkannt zu werden - in drei Weltsprachen, einem Steckbrief gleich, den man um die Welt schickt. Für Ceauşescus Freunde in der Welt bin immer noch ich der Schurke - und deshalb in anderen Einflusssphären weiterhin exponiert!

Da die rumänische Regierung von heute das Unrecht von gestern noch nicht aufgehoben hat, bin auch ich heute noch ein Vogelfreier - und meine Mitstreiter sind es ebenso. Und dies, obwohl dreißig Jahre ins Land gegangen sind und die Rumänen seit zwei Jahrzehnten den Weg in die Demokratie einüben!

Unsere Rehabilitierung, auf die ich mit Erwin immer noch hoffe, für die es aber aus vielen pragmatischen wie moralischen Gründen noch keine gesetzliche Grundlage gibt, steht auch noch aus. Schläft Präsident Băsescu - oder will er und darf nicht?





Mahnmal für die Opfer der antikommunistischen Revolution von 1989
bzw.

Mahnmal, Detail -
der Sockel bröckelt wie die Erinnerung an die Helden der Revolution





Auszug aus: Carl Gibson,

Symphonie der Freiheit

Widerstand gegen die Ceauşescu-Diktatur



Chronik und Testimonium einer Menschenrechtsbewegung

in autobiographischen Skizzen, Essays, Bekenntnissen und Reflexionen,

Dettelbach 2008, 418 Seiten, Leseprobe,

Foto: Carl Gibson


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